Wiederholungsenergieaudit gemäß BAFA-Anforderungen nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) (Seminar | Online)
Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), verpflichtet große Unternehmen (gem. EU-Empfehlung zum KMU-Status) mit einem Energieverbrauch über 500.000 kWh pro Jahr zur Durchführung eines Energieaudits, welches spätestens nach vier Jahren wiederholt werden muss. Auch Unternehmen, deren KMU-Status sich zum Nicht-KMU ändert, sind zur Durchführung eines Energieaudits (inkl. der Wiederholungsaudits) verpflichtet, wobei die Frist […]